Handwerkerin montiert Armatur im Sanitärbereich

KfW-Heizungsförderung 2026: Das ändert sich ab dem 21. Juli

10. Juli 2026

Zum 21. Juli 2026 treten neue Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft. Die Grundförderung für den Heizungstausch bleibt bestehen, einige Bonusregelungen werden jedoch angepasst und die Förderung wird künftig stärker nach dem Einkommen gestaffelt.

Mehr Förderung für Haushalte mit geringerem Einkommen

Die Grundförderung bleibt unverändert bei 30 % der förderfähigen Investitionskosten.

Neu ist die stärkere Staffelung des Einkommensbonus:

  • 40 % Einkommensbonus bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 000 € (bisher 30 %)
  • 30 % bei einem Einkommen zwischen 000 € und 40.000 € (unverändert)
  • 10 % bei einem Einkommen zwischen 000 € und 50.000 € (neu)

Für Familien mit mindestens einem im Haushalt lebenden minderjährigen Kind wird das anzusetzende Haushaltseinkommen einmalig um 10.000 € reduziert. Dadurch können sie häufig in eine höhere Förderstufe fallen.

Die förderfähigen Kosten sinken

Die maximal förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit werden von 30.000 € auf 28.000 € reduziert. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt dieser Betrag anschließend alle sechs Monate um weitere 750 €.

Die maximale Förderquote beträgt weiterhin 70 % der förderfähigen Kosten. Für selbstnutzende Eigentümer mit entsprechendem Einkommen kann sie unter Berücksichtigung des Familienzuschlags bis zu 80 % betragen.

Diese Bonusregelungen ändern sich

Mit der Reform entfallen beziehungsweise verändern sich einige bisherige Zuschläge:

  • Der Effizienzbonus für Wärmepumpen (5 %) entfällt.
  • Der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen (2.500 €) entfällt.
  • Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt von 20 % auf 16 % und wird ab dem Februar 2027 halbjährlich um weitere vier Prozentpunkte reduziert.

Außerdem konzentriert sich die Förderung künftig noch stärker auf den Austausch fossiler Heizungen durch erneuerbare Heizsysteme. Der Austausch bereits vorhandener Wärmepumpen oder Wärmenetzanschlüsse, die nach 2008 installiert wurden, wird grundsätzlich nicht mehr gefördert.

Weitere Änderungen im Ausblick

Bereits angekündigt ist ein Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen aus europäischer Produktion, der voraussichtlich ab 2027 eingeführt werden soll. Darüber hinaus sind weitere Anpassungen bei der Förderung serieller Sanierungen sowie der Effizienzhausförderung geplant.

Heizungsförderung: Unser Tipp

Wenn Sie einen Heizungstausch planen, lohnt sich eine frühzeitige Beratung. Die Förderbedingungen entwickeln sich regelmäßig weiter und die Höhe der Förderung hängt von verschiedenen Faktoren ab – unter anderem vom gewählten Heizsystem, Ihrem Haushaltseinkommen und Ihrer individuellen Situation.

Unsere regionalen Fachbetriebe beraten Sie gerne persönlich und unterstützen Sie dabei, die passende Heizlösung für Ihr Zuhause zu finden und die aktuell verfügbaren Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen.

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