KfW Heizungsförderung für 2024 gesichert
Die derzeitige politische Situation wirft Unsicherheiten auf – nicht zuletzt was die BEG-Förderung für den Einbau klimafreundlicher Heizsysteme in Privathaushalten betrifft.
Wir haben die wichtigsten Informationen zur Heizungsförderung für Sie zusammengestellt:
Die Modernisierung von Heizungen wird nach wie vor staatlich gefördert. Diese Förderung kann bei der KfW beantragt werden. Gefördert werden klimafreundliche Heizungen wie Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder Brennstoffzellenheizungen. Antragsberechtigt sind alle Eigentümerinnen oder Eigentümer von Wohnimmobilien in Deutschland.
Stand heute werden alle Fördermittel für die Heizungsmodernisierung, die seitens Privatkunden bei der KfW gestellt und bewilligt wurden, in vollem Umfang ausgezahlt. Darüber hinaus können bis zum 31.12.2024 auch neue Fördergeldanträge gestellt werden. Die Förderungen sind durch den Bundeshaushalt 2024 gedeckt. Selbst wenn es wider Erwarten zu einer Haushaltssperre kommen sollte, werden die bereits bewilligten Förderungen ausgezahlt.
Bis zu den Neuwahlen ist im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung eine Weiterführung der BEG-Förderung auch ohne parlamentarische Mehrheit möglich. Nach Einschätzung des Bundesverbandes für Wärmepumpen ist die Fortführung einer Förderung für klimafreundliche Heizsysteme ab 1.1.2025 zwar vor allem vom politischen Willen abhängig, aber wahrscheinlich. Eine rechtliche Garantie hierfür gibt es jedoch nicht.
Unser Fazit
- Beantragte und bewilligte Förderungen werden ausgezahlt.
Hier besteht kein Grund zur Sorge! - Falls Sie eine Modernisierung Ihrer Heizung planen, aber noch keinen Antrag gestellt haben, sollten Sie sich zeitnah ein Angebot und Ihre Auftragsbestätigung von Ihrem Handwerker einholen und damit Ihre Förderung idealerweise bis zum 31.12.2024 beantragen.
- Eine Fortführung der BEG-Förderung ist zwar wahrscheinlich, aber nicht gesichert.
Bei Fragen zur Modernisierung Ihrer Heizung oder zur Förderung beraten Sie gerne unsere lokalen Fachbetriebe: